AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BURY GmbH

Zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB
(Fassung vom 13. 08. 2004; v 1.1)

Präambel

Wir, die BURY GmbH

stellen vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen zwecks Regelung unserer Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Ziel ist es für sie (den Verbraucher) und uns klare und eindeutige Regelungen im Bezug auf abzuschließende Verträge zu vereinbaren.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht abschließend und werden durch die für den konkreten Vertragsschluss und dessen Abwicklung aufgestellten weiteren gesetzlichen und vertraglichen Regelungen ergänzt.
Hierzu zählt unter anderem auch die nach dem Gesetz erforderliche Belehrung bei Fernabsatzverträgen, die Einhaltung der Vorschriften der Informationsverordnung für das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB-InfoVO) und allgemeine Geschäftsbedingungen wegen besonderer Waren wie Software etc.. Wir sind stets um transparenten und reibungslosen Geschäftsverkehr bemüht.
Entsprechende, ergänzende Regelungen und/oder Belehrungen werden ihnen vor Abschluss der jeweiligen Verträge bekannt gegeben.
Sollten Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingung den ergänzenden Regelungen aus konkreten Vertragsabschlüssen widersprechen, so gebührt der wirksamen Regelung aus dem konkreten Vertrag der Vorrang.
Im Übrigen bleiben diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Besteller unterzeichnete oder an die BURY GmbH abgesandte Bestellung ist bei Zugang ein bindendes Angebot.
Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder anstatt dessen als Vertragsannahme innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.


§ 2 Datenschutz

Wir halten im Geschäftsverkehr die datenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß den gesetzlichen Vorgaben in der Bundesrepublik Deutschland ein.
Hierzu zählt auch, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit, dass übermittelte persönliche Daten wie Name, Anschrift, Bankdaten etc. vertraulich behandelt und Dritten nicht ohne ihr Einverständnis zugänglich gemacht werden.
Die datenschutzrechtlich vorgesehenen Ausnahmen für öffentliche Behörden und Gerichte etc. bleiben hiervon unberührt.


§ 3 Ware, Preise und Zahlung

(1) Die in Prospekten, ähnlichen Unterlagen oder im Internet oder E-Mails enthaltenen und die mit einer sonstigen Information gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.

(2) Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Geschäftssitz der BURY GmbH (Erfüllungsort) ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen, wenn diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert sind.
Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl innerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland.
Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z. B. seemäßige Verpackungen) gehen zulasten des Käufers.
Mehraufwendungen für den Versand außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland gehen ebenso zulasten des Käufers.
Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.
Beansprucht der Käufer eine versicherte Zusendung auf eigene Kosten, so sind wir nur dann dazu verpflichtet, wenn hierüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen ist.
Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises hat bei Vorauszahlung ausschließlich auf das von uns genannte Konto unter Angabe der Bestell- und Bearbeitungsnummer innerhalb der vereinbarten Frist zu erfolgen.
Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.
Bei Schecks gehen Verzögerungen der Abwicklung zulasten des Käufers.
Der Abzug von Skonto oder andere Zahlungserleichterungen ist nicht vereinbart. Zahlungen, die etwaige Zahlungsnachlässe aufweisen oder Teilzahlungen, sind unzulässig und werden auf Kosten des Käufers zurückgewiesen.
Hieraus uns entstehende Verzögerungen und Mehraufwendungen gehen zulasten des Käufers.
Einer individuellen, schriftlichen Vereinbarung im Bezug auf einen Zahlungsnachlass oder einer Zahlungserleichterung gebührt selbstredend der Vorrang.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis nebst Versandkosten und Kosten für eventuell vereinbarte Nebenleistungen im Voraus spätestens 14 Wochentage nach Zugang unserer verbindlichen Bestätigung der Bestellung oder, sofern schriftlich vereinbart, durch Nachnahme zu zahlen.
Die Kosten der Nachnahme gehen zulasten des Käufers.
Verzugszinsen werden in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von zurzeit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnet.
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Dem Besteller bleibt es bei der Geltendmachung eines Höheren, als den gesetzlichen Verzugsschaden unbenommen uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.


§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 5 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen verbindlichen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Dies schließt die Einhaltung der Frist bei Vorauszahlung mit ein.
Die angegebenen Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie werden mit der Angebotsannahme oder danach als verbindlich angegeben.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht spätestens in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.


§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Offensichtliche Mängel sind, soweit äußerliche Transportschäden betroffen sind, zur Wahrung der Gewährleistungsrechte unmittelbar gegenüber dem Frachtführer, ansonsten vom Käufer innerhalb von 14 Wochentagen ab Erhalt des Vertragsgegenstandes gegenüber der Naviflash GmbH schriftlich zu rügen.
Der Besteller ist in anderen Fällen von offensichtlichen Mängeln verpflichtet, den Kaufgegenstand unter Einhaltung einer Frist von 30 Wochentagen zu rügen und bis zur Klärung sorgfältig zu verwahren und gegebenenfalls zu einem zu benennenden Termin durch uns (oder dem von uns beauftragtem Frachtführer) zur Abholung bereitzustellen.
Für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge in Satz 1 und 2 des § 8 genügt die Absendung spätestens am 14./30. Wochentag nach Übergabe der Sache.
Der Käufer darf ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des offensichtlichen Mangels die Ware nicht weiter in Gebrauch nehmen.
Rechte wegen einer eventuell dennoch erfolgten Weiternutzung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll.
Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt.
Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen.
Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller bei berechtigten Mängelrügen nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben.
Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie.

Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).
Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.
Die in den Sätzen 1 - 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Gefahrübergang ist spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe der bestellten Ware.
Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

(8) Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
Ausgenommen bleibt insoweit die Herstellerhaftung nach den Regeln über Produkthaftung, für die wir ohnehin einstehen müssen.


§ 8 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Ende der AGB in der Fassung vom 13. 08. 2004


Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbrauchern wird widersprochen.
Anstatt der Allgemeinen Geschäftsbedingung des Verbrauchers gelten ausschließlich die allgemeinen und sonstigen Geschäftsbedingungen der Naviflash GmbH als vereinbart, wie sie Gegenstand der Vertragsverhandlungen waren und in den Vertrag einbezogen wurden.


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